Arbeiten mit besonderen Gefahren

Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Betriebe, deren Arbeitnehmer in der Schweiz Arbeiten ausführen.

Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren

1 Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. […]

Die folgende Liste basiert auf Angaben der Suva, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Fahrzeuge und Maschinen

  • Führen von Flurförderfahrzeugen (Stapler)
  • Führen von Hubarbeitsbühnen
  • Führen von Pistenfahrzeugen
  • Führen und fahrdienstliches Begleiten von innerbetrieblichen Eisenbahnen

Krane, Baumaschinen und Arbeitsgeräte

Schulung Instruktion Weiterbildung Kran A
  • Führen von Turmdrehkranen und Fahrzeugkranen
  • Kontrolle von Kranen als Kranexperte
  • Führen von Industriekranen
  • Führen von Baumaschinen
  • Arbeiten mit Kettensägen

Absturz

Schulung Instruktion PSAgA PSA gegen Absturz Weiterbildung
  • Arbeiten am hängenden Seil
  • Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz – PSAgA

Gesundheitsgefährdende Stoffe, biologische Gefahren

Ausbildung Arbeiten mit besonderen Gefahren Asbest
  • Umgang mit Asbest
  • Umgang mit Gefahrgut, Gefahregutbeauftragter
  • Transport von gefährliche Gütern
  • Desinfektion von Badewasser
  • Verwendung von Holzschutzmitteln
  • Umgang mit Kältemitteln
  • Umgang mit Pflanzenbehandlungsmittel
  • Schädlingsbekämpfung
  • Umgang mit Mikroorganismen, Biosicherheitsbeauftragter – BSO

Sprengstoffe, Flüssiggas und Überdruck

Ausbildung Arbeiten mit besonderen Gefahren Flüssiggas
  • Arbeiten mit Sprengstoffen
  • Sprengung von Lawinen, Patrouilleur
  • Installation von Flüssiggasanlagen
  • Arbeiten im Überdruck

Radioaktivität

Ausbildung Arbeiten mit besonderen Gefahren Radioaktivität
  • Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Röntgenanlagen
  • Transport von radioaktiven Stoffen
  • Transport von gefährlichen Gütern