Arbeitsmittelprüfung
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel, beraten Sie aber auch kostenlos unabhängig zur Eignung und Wirtschaftlichkeit bei der Anschaffung.
Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) richtet sich massgeblich an Arbeitnehmer und regelt unter anderem, wie von Arbeitnehmenden zu benutzende Arbeitsmittel instandgehalten werden müssen.
Art. 32b Instandhaltung von Arbeitsmitteln
¹ Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
² Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen wie Hitze, Kälte und korrosiven Gasen und Stoffen ausgesetzt sind, müssen nach einem zum Voraus festgelegten Plan regelmässig überprüft werden. Eine Überprüfung ist auch vorzunehmen, wenn aussergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen könnten. Die Überprüfung ist zu dokumentieren. Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
Bereich PSAgA
Unsere Sachverständigen können Ihre Arbeitsmittel zeitnahe prüfen, wenn Sie diese an den Kurs mitbringen oder einzeln vorbeibringen.
Neben unseren Ausbildungen für Bediener und Anwender, bieten wir auch Kurse für Sachverständige an.
Die Ausbildung zum Sachverständigen für die Prüfung von Arbeitsmitteln vermittelt fundierte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, sowie der einschlägigen technischen Regeln und Normen. Dadurch sind Absolventen in der Lage, Prüfungen rechtssicher, fachgerecht und nachvollziehbar durchzuführen. Darüber hinaus profitieren Teilnehmende von:
Für Unternehmen bedeutet dies mehr Sicherheit im Betrieb, reduzierte Haftungsrisiken und die Möglichkeit, Prüfungen unabhängig durchzuführen.