Gesetzliche Grundlagen
Der Einsatz von Kettensägen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Die Dauer der vorgeschriebenen Ausbildung ist abhängig vom Tätigkeitsprofil. Im Suva Factsheet „Arbeiten mit der Kettensäge“ werden die verschiedenen Profile beschrieben.
Für den Bereich Bau wird davon ausgegangen, dass Kettensägen für das Aufarbeiten von liegendem Kantholz eingesetzt werden. Dies beinhaltet Trenn-, Stech- und Längsschnitte an Brettern und Kanthölzern. Die Ausbildungsdauer beträgt dafür einen Tag.
Alles inklusive:
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Ausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.