• Arbeitsmittelprüfung

    unabhängig und kompetent

    Arbeitsmittelprüfung

Rechtliche Grundlagen

Gemäss Art. 32b der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) müssen Arbeitsmittel gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand gehalten werden. Die Instandhaltung muss dokumentiert werden.

Die EKAS-Richtlinie 6512 konkretisiert weiter, dass die für die Instandhaltung erforderlichen Angaben  den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen (Instandhaltungsanleitungen) des Herstellers zu entnehmen sind. Die Instandhaltung ist nach den Regeln der Technik so durchzuführen, dass der sichere Zustand erhalten bleibt. Die Instandhaltung muss von entsprechend instruierten oder ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Unser Angebot

  • Beratung bei der Anschaffung bezüglich Eignung und Wirtschaftlichkeit
  • Breites Wissensnetzwerk
  • Unabhängigkeit von Herstellern und kein Verkauf
  • Professionelle Prüfung
  • Flexible Einsatzplanung
  • Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben

PSA gegen Absturz

Auffanggurten
Verbindungsmittel
Falldämpfer
etc.

Anschlagmittel

Rundschlingen
Gurten
Ketten und Kettengehänge
Drahtseile und Drahtseilgehänge

Lastaufnahmemittel

Lasttraversen
Palettengabeln
Greifer
etc.