Gesetzliche Grundlagen
Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Die Ausbildung beinhaltet typenübergreifende Informationen, wie auch allgemeine Sicherheitsregeln und fördert das Verständnis für physikalische und technische Zusammenhänge. Dank dieser Ausbildung ist dann der Bediener in der Lage, die maschinenspezifischen Informationen aus der ergänzenden Instruktion zu verstehen und auf seine individuelle Arbeitssituation anzuwenden.
Alles inklusive:
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Ausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
CZV:
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.