Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen
Kurse und Informationen
Die SN EN 280 definiert insgesamt vier Kategorien von Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen. Für alle vier Kategorien gilt, dass der Bediener vor der ersten Benutzung einer solchen Maschine, in der jeweiligen Kategorie ausgebildet sein muss.
Statisch Vertikal
Statisch Boom
Mobil Vertikal
Mobil Boom
Gültigkeitsbereich: Schweiz
Ausbildungsdauer: 1 Tag
Kategorien: Die Ausbildung beinhaltet alle Kategorien
Preis: CHF 500.-
Gültigkeit: kein Gültigkeitszeitraum
Eine Ausbildungsbestätigung dient lebenslang als Nachweis der absolvierten Ausbildung zum entsprechenden Zeitpunkt. Sie beweist aber nicht, die Aktualität des erworbenen Wissens.
Eine Weiterbildung zur Aktualisierung und Auffrischung des Gelernten innerhalb von 3-5 Jahren entspricht dem Stand der Technik.
Gültigkeitsbereich: Schweiz und international
Ausbildungsdauer: 1 Tag
Kategorien: Kategorien 1a, 1b, 3a, 3b, nach Wahl
Preis: 1 Kategorie CHF 500.- (jede weitere Kat. CHF 40.-)
Gültigkeit: 5 Jahre
Gemäss den Vorgaben der IPAF verliert die PAL-Card ihre Gültigkeit nach 5 Jahren. Sie bestätigt weiterhin den Abschluss einer zurückliegenden Ausbildung, nicht aber deren Aktualität.
Eine Weiterbildung zur Aktualisierung und Auffrischung des Gelernten innerhalb von 3-5 Jahren entspricht dem Stand der Technik.
Das Bedienen von Hubarbeitsbühnen/Hebebühnen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Die Ausbildung beinhaltet typenübergreifende Informationen, wie auch allgemeine Sicherheitsregeln und fördert das Verständnis für physikalische und technische Zusammenhänge. Dank dieser Ausbildung ist dann der Bediener in der Lage, die maschinenspezifischen Informationen aus der ergänzenden Instruktion zu verstehen und auf seine individuelle Arbeitssituation anzuwenden.
Für uns gehört ein gemeinsames Mittagessen zu jeder guten Ausbildung. Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.