Arbeitsmittel
Kurse und Informationen
Der Grundkurs „Anschlagen von Lasten“ deckt die vom Suva-Factsheet 33099 definierten Ausbildungsinhalte komplett ab und dauert einen Tag. Die Teilnehmenden erwerben alle nötigen Kompetenzen, um mit Anschlagdrahtseilen, Anschlagketten, Gurten und Rundschlingen zu Arbeiten. Sie können aufgrund einer individuellen Beurteilung einer Last die richtigen Anschlagmittel und die sicherste Anschlagart bestimmen. Diese Ausbildung befähigt sie zum Anschlagen von Lasten unabhängig vom Betrieb oder einer Branche.
Die umfänglichen Lernziele nach Suva-Factsheet für den Grundkurs sind zur Übersicht tabellarisch aufgeführt und mit der jeweiligen Ausbildungsdauer versehen.
Das Suva-Factsheet 33099 richtet sich an die Arbeitgeber und erlaubt ganz explizit eine Anpassung der Ausbildung auf die betriebsspezifischen Voraussetzungen und Anforderungen. Das bedeutet, dass gewisse Inhalte nicht behandelt werden müssen, wenn diese für eine sichere Arbeit in einem Betrieb nicht relevant sind. Gemäss Factsheet ist die Ausbildungsdauer abhängig von:
Um die Vorgaben nach Suva-Factsheet 33099 zu erreichen, muss sich eine Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen an der obigen Zusammenstellung der Lernziele orientieren. Eine verkürzte Ausbildung kann aber sehr gut umgesetzt werden, wenn beispielsweise folgende Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:
Ausbildungsinhalte gemäss
Suva-Factsheet 33099
auf
Anfrage
Ausbildungsinhalte gemäss
Suva-Factsheet 33099
Zielgruppe:
Personen, die für individuelle Lasten geeignete Anschlagmittel und die sicherste Anschlagart bestimmen und an Kranen anschlagen können.
Dauer:
1 Tag (7.5 Stunden), jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Preis:
CHF 420.00 exkl. MwSt.
Inklusivleistungen:
Die Lehrmittel und die Verpflegung (Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli, Mittagessen) sowie die Prüfungsgebühr und die Erstellung der Ausbildungsbestätigungen sind im Preis inbegriffen.
Zielgruppe:
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung für das Anschlagen von Lasten, die ihr Wissen auffrischen und aktualisieren möchten.
Dauer:
1 Tag (7.5 Stunden), jeweils von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Preis:
CHF 420.00 exkl. MwSt.
Inklusivleistungen:
Die Lehrmittel und die Verpflegung (Mineralwasser, Kaffee, Gipfeli, Mittagessen) sowie die Prüfungsgebühr und die Erstellung der Ausbildungsbestätigungen sind im Preis inbegriffen.
Muss für das Anschlagen von Lasten eine Ausbildung absolviert werden?
Ja, das Anschlagen von Lasten an Kranen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss Art. 8 VUV müssen Arbeitnehmende dafür ausgebildet werden.
Werden Lasten an Hebezeugen angeschlagen, welche nach Art.2 KranV nicht als Krane gelten, dann ist eine Instruktion ausreichend.
Ich habe einen Kranführerausweis für Fahrzeugkrane/Turmdrehkrane (Kat. A/B). Darf ich auch Lasten anschlagen, oder muss ich den Grundkurs „Anschlagen von Lasten“ besuchen?
Die Ausbildung für Fahrzeugkrane Kat. A und Turmdrehkrane Kat. B ist in der EKAS-Richtlinie 6510 einheitlich geregelt. Gemäss dieser Richtlinie wurde auch das „Fachthema 2 Anschlagen von Lasten“ geprüft.
In der Kranführerausbildung haben Sie die im Suva-Factsheet 33099 geforderten Kompetenzen erworben.
Ich habe ab 2012 eine Grundausbildung für Krane beim Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit absolviert. Darf ich auch Lasten anschlagen, oder muss ich den Grundkurs „Anschlagen von Lasten“ besuchen?
Neben der Ausbildung für Fahrzeugkrane Kat. A und Turmdrehkrane (siehe Frage oben) bieten wir Grundkurse für flurgesteuerte Industriekrane und Lkw-Ladekrane an. Beider Kurse dauern einen Tag.
In diesen Grundkursen ab 2012 haben Sie die im Suva-Factsheet 33099 geforderten Kompetenzen erworben.
Ich habe eine Grundausbildung für Krane bei irgendeinem Ausbildungsanbieter absolviert. Darf ich auch Lasten anschlagen?
Die Ausbildungsinhalte für Industriekrane und Lkw-Ladekrane sind in der Schweiz leider nicht so detailliert geregelt, wie beispielsweise im Bereich Fahrzeugkrane (siehe EKAS-Richtlinie 6510). Das bedeutet, dass es zwischen den verschiedenen Ausbildungsanbieter grosse Unterschiede gibt.
Wir empfehlen Ihnen, direkt an den Ausbildungsanbieter zu gelangen. Professionelle Anbieter infomieren Sie gerne über die Konformität der Lernziele mit dem Suva-Factsheet 33099.
Das Anschlagen von Lasten an Kranen gilt in der Schweiz als Arbeit mit besonderen Gefahren. Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 8) darf der Arbeitgeber solche Arbeiten nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.
Die geforderte Ausbildung wird im neuen Suva-Factsheet 33099 konkret beschrieben. Der Titel „Ausbildung für das Anschlagen von Lasten an Kranen“ weist auf ein wichtiges Detail hin. Werden nämlich Lasten an einem Hebezeug angeschlagen, welches gemäss Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) nicht als Kran gilt, dann ist weiterhin eine Instruktion ausreichend.
Art. 2 Krane
1 Als Krane im Sinne dieser Verordnung gelten Hebegeräte, welche die folgenden Merkmale aufweisen:
Wir berechnen keine zusätzlichen Gebühren für die Verpflegung, Ausbildungsunterlagen und die Erstellung von Ausweisen oder Ausbildungsbestätigungen.
Sehen Sie hier eine Aufstellung der Kurse, welche von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) als berufsbezogene Weiterbildung angerechnet werden.