CZV-anerkannte Kurse

Die Pflicht zur Weiterbildung ist in der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) geregelt. Diese Verordnung regelt die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen zum Transport von Personen und Gütern auf der Strasse, ihre Weiterbildung sowie die Anforderungen an die Weiterbildungsstätten.

Art. 9 Gültigkeitsdauer und Erteilung

1 Der Fähigkeitsausweis ist fünf Jahre gültig.

2 Er wird um jeweils fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber oder die Inhaberin den Besuch der Weiterbildung nach den Artikeln 16-20 nachweist.

Art. 16 Weiterbildungspflicht

1 Wer die Gültigkeitsdauer des Fähigkeitsausweises für den Personentransport oder des Fähigkeitsausweises für den Gütertransport verlängern lassen will, muss innerhalb von fünf Jahren vor Ablauf der Gültigkeitsdauer die vorgeschriebene Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildung muss an einer anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden.

Art. 18 Dauer

1 Wer den Fähigkeitsausweis für den Personentransport oder den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport oder beide besitzt, muss für deren Verlängerung den Besuch von 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.

2 Die Weiterbildung kann als Wochenkurs oder in Tageskursen besucht werden. Ein Kurstag muss mindestens 7 Stunden dauern.

Asa-anerkannte Kurse müssen mindestens 8 Tage vor Ausbildungsbeginn im System der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) registriert werden, damit eine Kursbestätigung ausgestellt werden kann. Bitte nehmen Sie bei Interesse frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Anrechenbare Stunden

KurstitelDauerAnrechenbare Stunden CZV
Stapler Grundkurs mit Erfahrung2 Tage7 Stunden
Stapler Repetitionskurs 1 Tag7 Stunden
Hubarbeitsbühnen Grundkurs 1 Tag7 Stunden
Hubarbeitsbühnen Repetitionskurs1 Tag7 Stunden
Hubarbeitsbühnen IPAF Bediener 1 Tag7 Stunden
PSA gegen Absturz Grundkurs1 Tag7 Stunden
Fahrzeugkrane Kategorie A Grundkurs2 Tage7 Stunden
Lastwagenladekrane Grundkurs1 Tag7 Stunden
Flurgesteuerte Industriekrane Grundkurs1 Tag7 Stunden
Anschlagmittel Lastanbinder/Anschläger Grundkurs1 Tag7 Stunden
Betriebsnothelfer Grundkurs1 Tag7 Stunden
Ladungssicherung Grundkurs1 Tag7 Stunden

Nicht CZV-anerkannte Kurse

Einige unserer Kurse können nicht als Weiterbildungstage bei der asa angerechnet werden, weil sie entweder nicht berufsbezogen genug sind oder durch die Prüfungszeit nicht 7.5h reine Kurszeit anfallen.

  • Stapler Zusatzkurs R1/R2/R3/R4
  • Hubarbeitsbühnen IPAF Einweiser
  • Fahrzeugkrane Kategorie A Prüfung
  • Stapler Prüfungstag R1/R2
  • Kettensägen Tätigkeitsbereich „Bau“ Grundkurs
  • Sicherheitsbeauftragte (SiBe/KOPAS) Grundkurs

Kosten

Da die CZV-Bescheinigungen direkt bei der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) kostenpflichtig bezogen werden müssen, erheben wir pro Teilnehmer und Kurs eine Kostenbeteiligung von CHF 40.00 exkl. MwSt.