Arbeitssicherheit

Gefahrenportfolio und Risikobeurteilung

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen, dies sagt das Unfallversicherungsgesetz und das Arbeitsgesetz. Dadurch sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet Berufskrankheiten  zu verhüten und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Damit Sie dies tun können, ist eine systematische Abklärung der Gefährdungen und die Festlegung der Schutzmassnahmen unumgänglich. Das Gefahrenportfolio verschafft dafür einen Überblick.

Unsere Dienstleistungen

Wir erstellen für Ihr Unternehmen oder Teilbereiche Ihres Unternehmens ein Gefahrenportfolio nach den anerkannten Methoden der SUVA.

  • Systemgrenzen definieren
  • Gefahrenpotential aller Arbeitsschritte beurteilen
  • Recherche der anerkannten Regeln der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und prüfen auf Anwendbarkeit
  • Feststellen wo eine Risikobeurteilung durchzuführen ist

Gefährdungsbeurteilung für Maschinen und Anlagen

Bei der Gefährdungsbeurteilung wird der IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand abgeglichen. Dabei wird der Stand der Technik nach UVG Art. 82 Abs. 1 und VUV Art. 3 Abs. 3 berücksichtigt. Konkretisiert werden die Gesetze durch die entsprechenden europäischen Normen.

Unsere Dienstleistungen

Wir untersuchen Ihre Maschinen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und geben Ihnen wenn notwendig Lösungsvorschläge.

  • Recherche der gesetzlichen und normativen Anforderungen
  • Untersuchung der Dokumentation
  • Beurteilung der Gefährdungen gemäss Anhang I der RL 2006/42/EG
  • Lösungsvorschläge
Beratung Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz Baustellensicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Beurteilung des Arbeitsplatzes

Ein nach den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes eingerichteter Arbeitsplatz ist eine Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Dies fördert die Motivation und erhöht die Effizienz der Arbeit.

In der Betrachtung werden unterschiedliche Aspekte betrachtet, wie Licht, Platzbedarf, Lärm, Klima, Zwangshaltungen, Bewegung von Lasten usw.

Unsere Dienstleistungen

  • Wir beurteilen einzelnen Arbeitsplätze oder Abteilungen in Büro oder Produktion
  • Wir unterstützen beim der Einrichtung von Arbeitsplätzen
  • Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der Arbeitsmittel
  • Wir führen Messungen für Lärm oder Schadstoffen durch
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Externer Sicherheitsbeauftragter – SIBE

Im Art. 11a der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten – VUV wird der Bezug von Spezialisten der Arbeitssicherheit und Arbeitsärzten geregelt. Die Forderungen der VUV werden in der EKAS-Richtlinie 6508 konkretisiert.

Als betriebsexterne Sicherheitsbeauftragte unterstützen wird Ihr Unternehmen und im besonderen die Geschäftsleitung beim einführen und umsetzen der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dabei ist es das Ziel die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz nachhaltig zu verbessern. Der betriebsexterne Sicherheitsbeauftragte unterstützt Sie bei der Wahrnehmung der Verantwortung sowie in der Umsetzung der festgelegten Massnahmen im Unternehmen.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Mitarbeiter bringen ihr Know-How in Ihr Unternehmen ein und unterstützen Sie bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz.

  • Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz
  • Betriebliche und überbetriebliche Sicherheitssysteme ausarbeiten, überprüfen und aktualisieren
  • Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Vorschläge erarbeiten für den Gesundheitsschutz und zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten
  • Risikobeurteilungen durchführen und Massnahmen erarbeiten
  • Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeiter im Unternehmen
  • Wir vertreten Sie gegenüber den Durchführungsorganen (Suva, kantonale Arbeitsinspektorate)
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Baustellen-Sicherheit

Eine sichere Baustelle beginnt bereits während der Planung der Bauarbeiten. Diese so zu planen, dass ein möglichst geringes Sicherheitsrisiko vorhanden ist.

Die Sicherheit der Mitarbeiter ist in erster Linie die Pflicht des Unternehmers. Jedoch muss die Bauleitung die Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften überwachen.

Unsere Dienstleistungen

  • Wir erstellen Ihnen den Sicherheitsplan für die Baustelle
  • Wir unterstützen die Sicherheit auf der Baustelle
  • Wir begehen die Baustelle in regelmässigen Abständen und erstellen einen Bericht mit Lösungsvorschlägen
  • Wir unterstützen Sie bei Bewilligungsverfahren, wie Schweissbewilligung, Arbeiten in engen Räumen usw.
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