Wieso braucht es Sicherheitsbeauftragte?
Die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes trägt nach schweizerischem Recht der Arbeitgeber. Bestimmte Aufgaben aus diesem Bereich können an Mitarbeitende übertragen werden. Ein Beispiel dafür sind Sicherheitsbeauftragte (Sibe), Kontaktpersonen Arbeitssicherheit (KOPAS) oder Arbeitnehmenden mit Vorgesetztenstellungen. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er für eine zweckmässige Ausbildung und Weiterbildung der beauftragten Personen sorgt und klare Weisungen und Kompetenzen erteilt. Ein Sicherheitsbeauftragter (Sibe) oder eine Kontaktperson Arbeitssicherheit (KOPAS) unterstützt und beratet die Geschäftsleitung, sowie die Linienvorgesetzten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sowie Kontaktpersonen Arbeitssicherheit (KOPAS) sind für die Richtigkeit ihrer Empfehlung verantwortlich. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verbleibt der Geschäftsleitung und den Linienvorgesetzten.