Kategorien
2 Die Krane werden in folgende Kategorien eingeteilt:
- Fahrzeugkrane wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 m, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane sowie mit Seilwinde ausgerüstete Teleskopstapler;
- Turmdrehkrane wie Obendreher-, Untendreher- und Wippkrane;
- übrige Krane wie Portalkrane, Brückenkrane, Auslegerkrane, Drehkrane, Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von höchstens 400 000 Nm und einer Auslegerlänge von höchstens 22 m, ohne Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane sowie ohne Seilwinde ausgerüstete Teleskopstapler.
3 Nicht als Krane gelten:
- a. Geräte zum Heben von Personen;
- b. Baumaschinen, deren Ausrüstungen für Erdbewegungsarbeiten konzipiert sind und die mit einem Lasthaken ausgerüstet sind.
Kategorie A
Fahrzeugkrane
Kategorie B
Baustellenkrane
Kategorie C
Industriekrane
Kategorie C
Lkw-Ladekrane